MVAS Schulungszentrum
Frankfurt am Main
Programm Übersicht Hier finden Sie einen Überblick unserer Programme

RSA21 – MVAS99
Inhouse-Schulung
Verkehrszeichenplanung
RSA21 nach MVAS 99 Baustellenschulung
- Straßen- und Verkehrsrecht
- Verantwortung und Haftung
- RSA-Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
- Nutzung von Regelplänen nach RSA
- ZTV-SA – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten von Arbeitsstellen an Straßen
- Verkehrsrechtliche Anordnung
- Sicherung von Arbeitsstellen – innerorts, an Landstraßen und Autobahnen
- Kontrolle und Wartung von Verkehrssicherungseinrichtungen
- Arbeitssicherheit
Wir kommen auch zu Ihnen (Inhouse-Schulung)
Sie sind auf der Suche nach einer RSA21-Schulung und möchten das Angebote gern als Inhouse-Schulung buchen?
Eine Inhouse-Schulung ist die richtige Wahl, wenn Sie mehrere Mitarbeiter/innen* gleichzeitig schulen möchten. So können wir eine individuelle Schulung zusammenstellen und firmenbezogene Themen im geschützen Raum besprechen.
Die Vorteile von Inhouse-Schulungen im Überblick:
- Die Themen werden passgenau auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
- Anwendungsbereiche können gezielt und anhand aktueller Fallbeispiele und Simulationen trainiert werden.
- Interne Prozesse und Anforderungen können gezielt angepasst und durchgeführt werden.
Fragen Sie nach einem Angebot:
E-Mail:info@mvas-frankfurt.de
Beratung sowie Verkehrszeichenplanung
Betreuung von Baustelleneinrichtungen
Planerstellung
Unterstützung für erforderliche Planunterlagen (Verkehrszeichenpläne :: Regelpläne) für amtliche Genehmigungsverfahren (Verkehrsrechtliche Anordnungen & Sondernutzungserlaubnissse)
Gemeinsame Abwicklung durch uns und kooperative Vernetzung mit etablierten weiteren Verkehrssicherungsdienstleistern der Branche und Region
Bereitstellung & begleitende Ausführungen von kurzzeitigen Baustellen / Tagesbaustellen (innerorts, Kreis-, Landes-, Bundesstraßen bis Autobahnen)
Wartungs-, Kontrollfahrten für Ihre eingerichteten Sperreinrichtungen nach Aufforderung der Behörden oder gemäß bundesweitem Regelwerk ZTV-SA
Anfragen unter: