MVAS Schulungszentrum
Frankfurt am Main
Programm Übersicht Hier finden Sie einen Überblick unserer Programme
RSA21 – MVAS99
Inhouse-Schulung
Verkehrszeichenplanung
RSA21 nach MVAS 99 Baustellenschulung
FAQ zu RSA21
- Straßen- und Verkehrsrecht
- Verantwortung und Haftung
- RSA-Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
- Nutzung von Regelplänen nach RSA
- ZTV-SA – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten von Arbeitsstellen an Straßen
- Verkehrsrechtliche Anordnung
- Sicherung von Arbeitsstellen – innerorts, an Landstraßen und Autobahnen
- Kontrolle und Wartung von Verkehrssicherungseinrichtungen
- Arbeitssicherheit
Wir kommen auch zu Ihnen (Inhouse-Schulung)
Sie sind auf der Suche nach einer RSA21-Schulung und möchten das Angebote gern als Inhouse-Schulung buchen?
Eine Inhouse-Schulung ist die richtige Wahl, wenn Sie mehrere Mitarbeiter/innen* gleichzeitig schulen möchten. So können wir eine individuelle Schulung zusammenstellen und firmenbezogene Themen im geschützen Raum besprechen.
Die Vorteile von Inhouse-Schulungen im Überblick:
- Die Themen werden passgenau auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
- Anwendungsbereiche können gezielt und anhand aktueller Fallbeispiele und Simulationen trainiert werden.
- Interne Prozesse und Anforderungen können gezielt angepasst und durchgeführt werden.
Fragen Sie nach einem Angebot:
E-Mail:info@mvas-frankfurt.de
Beratung sowie Verkehrszeichenplanung
ᅠBetreuung von Baustelleneinrichtungen
Planerstellung
Unterstützung bei der Erstellung notwendiger Planunterlagen (Verkehrszeichenpläne und Regelpläne) für behördliche Genehmigungsverfahren (verkehrsrechtliche Anordnungen und Sondernutzungserlaubnisse).
Gemeinsame Abwicklung durch uns und kooperative Vernetzung mit etablierten weiteren Verkehrssicherungsdienstleistern der Branche und Region
Bereitstellung und begleitende Ausführung von temporären Baustellen und Tagesbaustellen (innerorts, auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen).
Wartungs- und Kontrollfahrten für Ihre installierten Sperrvorrichtungen auf Anforderung der Behörden oder gemäß den bundesweiten Regelwerken ZTV-SA.
Anfragen unter: