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SEMINAR ZUR ARBEITSTELLENSICHERUNG AN ÖFFENTLICHEN STRASSEN NACH RSA 21

Sie benötigen eine Anordnung vom Straßenverkehrsamt?

Dann sind Sie hier genau richtig.

Schulung

Sie bekommen die Schulung akustisch sowie optisch mitgeteilt, zusätzlich bekommt jeder Seminarteilnehmer:

– Verkehrskatalog (aktuell)

– Handout (Baustellensicherung)

– Schreibmaterial

– Vollverpflegung (Mittagessen, Kaffee und Softgetränke)

Wählen Sie aus:

MVAS 99 Verantwortlicher (RSA 1-tägig) – innerorts, Landstraßen

MVAS 99 Verantwortlicher (RSA 1-tägig) – Autobahnen

Lehrgangsziel:

Die Teilnehmer/innen erhalten eine Sachkunde für die Bereiche innerörtliche Straßen, Landstraßen  ( 1 Tag ) und wenn benötigt auch Bundesautobahn (extra Tag).
Zum Abschluss erhalten die Teilnehmer ein entsprechendes Zertifikat.
Liegt der Nachweis nicht vor, können öffentliche Auftraggeber die Erforderlichen Anordnungen verweigern.

Lehrgangsinhalte:

– Straßen- und Verkehrsrecht
– Verantwortung und Haftung
– RSA-Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
– Nutzung von Regelplänen nach RSA
– ZTV-SA – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten     von Arbeitsstellen an Straßen
– Verkehrsrechtliche Anordnung
– Sicherung von Arbeitsstellen – innerorts, an Landstraßen und Autobahnen
– Kontrolle und Wartung von Verkehrssicherungseinrichtungen
– Arbeitssicherheit

Zielgruppe:

Bauleiter/innen, Schachtmeister/innen, Poliere, Mitarbeiter/innen in Bau- und Planungsbüros, Mitarbeiter/innen in Straßen- und Tiefbauämtern, die (entsprechend der MVAS-Schulungsgruppe) als „Verantwortliche gemäß RSA“ im Sinne des MVAS eingesetzt werden sollen.

Das eintätige Seminar ist speziell auf die Anforderungen des MVAS (Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen) abgestimmt.
 
Dies wurde vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS Nr. 19 / 1999) eingeführt. 
Es stellt die von verschiedenen Schulungsgruppen erwarteten Kenntnisse und Fertigkeiten im Hinblick auf die Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen dar. Danach ist vor allem der „Verantwortliche“ (Arbeitnehmer) zu schulen, aber auch der Auftragnehmer und der Auftraggeber sollte geschult sein.

Verantwortliche:

Verantwortliche für die Sicherung von Baustellen müssen eine entsprechende Qualifizierung nachweisen.  
Bei Ausschreibungen ist dieser Nachweis bereits mit dem Angebot vorzulegen.
Wer seit dem 01.01.2001 keinen geschulten Verantwortlichen mit Qualifikationsnachweis benennen kann, der riskiert bei der Vergabe von Straßenbauarbeiten ausgeschlossen zu werden.

Firma

MVAS-Frankfurt Inhaber:
Patrick Melzer
Mo-Fr 08:00 – 19:00 Uhr

Navigation

Schulung
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